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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Firma fgb-rescuetechnik, vertreten durch Inhaber Frank Böhm, und Ihren Kunden Anwendung, die Lieferungen und Leistungen - gleich welcher Art - durch fgb-rescuetechnik
an Kunden zum Gegenstand haben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt, soweit die Vertragsparteien im Einzelfall keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen und diese schriftlich fixiert haben.
Die fgb-rescuetechnik erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn die fgb-rescuetechnik, vertreten durch den Inhaber Frank Böhm, (nachfolgend „fgb-rescuetechnik“ genannt) diesen ausdrücklich in schriftlicher
Form zustimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens mit der Entgegennahme bzw. Abnahme der Lieferung oder Leistung an.
An sämtlichen Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich fgb-rescuetechnik das Eigentum und Urheberrecht vor.
Angaben in den Beschreibungen, Unterlagen und Abbildungen über Leistungen, Betriebskosten, Geschwindigkeiten, Gewichts- und Maßangeben, Verbrauch usw. sind nur annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von fgb-rescuetechnik sind stets unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch fgb-rescuetechnik zustande.
Angebote von fgb-rescuetechnik sind bis zur Annahme durch den Kunden frei widerruflich und erlöschen unabhängig von einem Widerruf endgültig 14 Tage nach Zugang beim Kunden.
Für den Lieferumfang sind die schriftliche Auftragsbestätigung von fgb-rescuetechnik und etwaige schriftliche Neben- und Änderungsabreden, jeweils in Verbindung mit diesen Bedingungen maßgebend.
fgb-rescuetechnik behält sich vor, Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Material und Ausführung vorzunehmen, soweit dadurch keine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Liefergegenstandes eintritt.
Sämtliche Angebote, Zeichnungen und sonstige Unterlagen, die der Kunde im Zusammenhang mit einem Angebot oder Aufgrund eines Auftrages erhält, sind vertraulich. fgb-rescuetechnik behält sich sämtliche Rechte an diesen Unterlagen vor.

3. Preise und Zahlung
Die Preise gelten ab Werk des Herstellers. Die Mehrwertsteuer, in der jeweils gültigen Höhe, zur Zeit der Lieferung wird zusätzlich berechnet. Kosten der Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. fgb-rescuetechnik ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu Verlangen. Sofern keine besonderen Zahlungsfristen vereinbart sind, ist der durch den Kunden zu zahlende Preis innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung und spätestens bei Abnahme bzw. Übergabe fällig. Ein Abzug von Skonto oder sonstiger Nachlässe ist nicht zulässig, wenn dies nicht ausdrücklich bei Auftragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.
Bei Teillieferungen ist fgb-rescuetechnik zu entsprechenden Teilrechnungen berechtigt.
Bei verspäteter Zahlung hat fgb-rescuetechnik des Recht, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank fgb-rescuetechnik für Ihre Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in der Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die nach Vertragsabschluss der fgb-rescuetechnik bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankmäßigen Gesichtspunkten erheblich mindern, werden nach Mahnung mit Nachfristsetzung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort fällig. In diesem Fall ist fgb-rescuetechnik berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen
auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, unter Aufrechterhaltung seiner Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt durch fgb-rescuetechnik hat der Kunde, sofern er oder ein Dritter den Liefergegenstand nach Lieferung in Besitz hatte, neben Nutzungsentschädigung jede auch unverschuldete Wertminderung des Liefergegenstandes zu ersetzen.
fgb-rescuetechnik kann entweder Ersatz für die tatsächlich entstandenen Nutzungen und Wertminderungen oder wahlweise pauschalen Ersatz von monatlich 3% des Kaufpreises verlangen, soweit der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die noch nicht rechtskräftig festgestellt wurden oder von fgb-rescuetechnik bestritten werden, ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist mit einer Aufrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber fgb-rescuetechnik durch fgb-rescuetechnik einverstanden. Sämtliche Voraussetzungen sind nach dem Zeitpunkt der Bestellung, nicht der Fälligkeit der Forderung zu beurteilen. Sind Forderungen unterschiedlich fällig, wird mit der Wertstellung abgerechnet. Die Aufrechnung erstreckt sich bei Kontokorrentverhältnissen
auf den Saldo.
fgb-rescuetechnik ist berechtigt, vereinbarte Preise einseitig zu ändern, wenn und soweit sich für fgb-rescuetechnik die Bezugskosten für Produkte und Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, nach Vertragsabschluss bis zur Abnahme bzw. Ablieferung
ändern. Eine solche Preisänderung ist nicht zulässig, soweit ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.

4. Fertigstellung und Liefertermin
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Herstellers verlassen hat bzw. dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Bei höherer Gewalt, z.B. Aufruhr, Streik, Aussperrung oder beim Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von fgb-rescuetechnik liegen, wie z.B. Betriebsstörungen im Herstellerwerk oder bei Hindernissen, für die ein Zulieferer verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines vorliegenden
Verzugs entstanden sind.
Der Kunde kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins fgb-rescuetechnik schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kommt fgb-rescuetechnik in Verzug. fgb-rescuetechnik kommt nicht in Verzug, solange der Kunde nicht die ihm obliegenden, vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
Bei Verzug von fgb-rescuetechnik ist der Verkäufer berechtigt, nur eine pauschale Entschädigung zu beanspruchen. Die pauschale Entschädigung beträgt für jede volle Woche der Terminüberschreitung 0,5%, insgesamt aber höchstens 5% der Teil- bzw. Gesamtlieferung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Verzögert der Kunde den Liefertermin, indem er erforderliche Mitwirkungshandlungen z.B. Lieferung von Ein-, Um- und Ausbaugegenständen unterlässt, nimmt er den Liefergegenstand nach Gefahrübergang nicht ab oder erfüllt er seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so kann fgb-rescuetechnik nach Mahnung mit Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzten Fall ist fgb-rescuetechnik berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder wahlweise pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises zu verlangen, soweit der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Alternativ ist fgb-rescuetechnik auch berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist, über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Kunden mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern. Für diese Fälle unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von fgb-rescuetechnik erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit es wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht fgb-rescuetechnik das Recht zu,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
fgb-rescuetechnik ist berechtigt Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten mit dem Auftragsgegenstand durchzuführen.

5. Gefahrenübergang und Übergabe des Liefergegenstandes
Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder, sofern fgb-rescuetechnik die Beförderung übernommen hat, mit Beginn der Ladetätigkeit, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks des Herstellers, geht die Gefahr auf den Kunden über.
Verzögert sich der Versand oder die Abholung infolge von Umständen, die fgb-rescuetechnik nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Anzeige der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Vom Tage einer darauffolgenden Mahnung an hat der Kunde die bei Dritten entstehenden Lagerkosten oder beim Lagern bei fgb-rescuetechnik 0,5% des Rechnungsbetrages je Monat zu zahlen.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus 7. in Empfang zu nehmen. Teillieferungen sind zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Mitteilung zur Übergabebereitschaft abzunehmen, sofern eine Abnahme nicht nach der Art des Auftragsgegenstandes ausgeschlossen ist. Im Fall der Nichtabnahme kann fgb-rescuetechnik von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

6. Eigentumsvorbehalt
fgb-rescuetechnik behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm aus den
Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Wert der für fgb-rescuetechnik bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Kunden um mehr als 25%, so ist fgb-rescuetechnik auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Der Kunde darf den Liefergegenstand nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen, solange ein Eigentumsvorbehalt besteht bzw. der Liefergegenstand noch nicht in das Eigentum des Kunden übergegangen ist. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er fgb-rescuetechnik unverzüglich durch eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen und die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.
Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen und nur solange er nicht in Verzug ist und nur seinerseits unter Eigentumsvorbehalt veräußern.
Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf oder der Veräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an fgb-rescuetechnik abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft oder weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils
verkauften oder weiterveräußerten Vorbehaltsware.
Bei Verbindung des Liefergegenstandes mit einer anderen Sache des Kunden zu einer neuen, einheitlichen Sache steht fgb-rescuetechnik das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu dem Rechnungswert der anderen Sache.
Erwirbt der Käufer nach gesetzlichen Vorschriften Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Käufer und fgb-rescuetechnik einig, dass der Käufer an fgb-rescuetechnik Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des verbundenen Liefergegenstandes zu dem Rechnungswert der anderen Sache überträgt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist fgb-rescuetechnik zur Rücknahme berechtigt und der Kunde unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zur Herausgabe verpflichtet. Alle durch die Rücknahme entstehenden Kosten trägt der Kunde. fgb-rescuetechnik ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden, den zurückgenommenen Liefergegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch fgb-rescuetechnik gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

7. Gewährleistung
Der Liefergegenstand ist unverzüglich zu prüfen. Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt des Liefergegenstandes schriftlich gerügt werden. Unterlässt der Kunde die Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Die Prüfungs- und Rügepflichten gelten entsprechend, wenn eine andere als der bedungene Liefergegenstand oder eine als die bedungene Menge des Liefergegenstandes geliefert wurde, sofern der Liefergegenstand nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass die Genehmigung des Kunden als ausgeschlossen betrachtet werden muss. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleistet fgb-rescuetechnik eine dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung entsprechende Mangelfreiheit des Auftragsgegenstandes bei Abnahme bzw. Übergabe. Angaben in den Beschreibungen, Unterlagen und Abbildungen über den Auftragsgegenstand und dessen Leistungen, Betriebskosten, Geschwindigkeiten, Gewichts-, Energie- und Maßangaben, Verbrauch usw. sind unverbindlich und keine Beschaffenheitsgarantie nach §443 BGB. Für Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden entstehen, wie z.B. durch ungeeignete Verwendung, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisung, durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, durch übermäßige Beanspruchung, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Werkstoffe, übernimmt fgb-rescuetechnik keine Gewährleistung. Besteht ein Gewährleistungsanspruch des Kunden, bestehen folgende Rechte:
1. 2. Die Gewährleistung geht nach Wahl von fgb-rescuetechnik zunächst auf Beseitigung des Mangels oder
Neuherstellung des Auftragsgegenstandes („Nacherfüllung“). Der Ort zur Ausführung der Nacherfüllung ist unter
Wahrung der Interessen des Kunden von fgb-rescuetechnik zu bestimmen. Sind zur Beseitigung des Mangels
lediglich einzelne Teile zu ersetzen, sind diese vom Kunden porto- und frachtfrei an fgb-rescuetechnik zu senden.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von fgb-rescuetechnik über. Schlägt die Nacherfüllung nach drei Versuchen endgültig fehl, oder wird sie von fgb-rescuetechnik verweigert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis mindern. Schadenersatz kann der Kunde nur nach Maßgabe der Bestimmungen in 8. verlangen.
Erkennt fgb-rescuetechnik einen Gewährleistungsfall ausdrücklich an, so gehen die Kosten des billigsten Versands und die angemessenen Kosten der Montage zu seinen Lasten. Der Ersatz von Montagekosten erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Montage von fgb-rescuetechnik oder nach Freigabe der Kosten eines entsprechenden Kostenvoranschlages einer von fgb-rescuetechnik anerkannten Werkstatt, dort durchgeführt wird. Weitere Ansprüche des Kunden sind, außer den unter Punkt 8. und 9. aufgeführten, ausgeschlossen.
Zur Vornahme aller von fgb-rescuetechnik nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Kunde nach der Verständigung mit fgb-rescuetechnik alsbald die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur bei Gefährdung der Betriebssicherheit, von der fgb-rescuetechnik sofort zu verständigen ist, oder wenn fgb-rescuetechnik mit der Beseitigung des Mangels
in Verzug ist, hat der Kunde das Recht den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von fgb-rescuetechnik Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber fgb-rescuetechnik nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen verjährt in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des Auftragsgegenstandes. Ist eine Abnahme nach der Art des Auftragsgegenstandes ausgeschlossen, beginnt die Frist mit der Ablieferung.

8. Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn fgb-rescuetechnik die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er fgb-rescuetechnik erfolglos schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung oder Ersatzlieferung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung bzw. Ersatzlieferung ablehne. Wird die Lieferung während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Kunden unmöglich, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
Der Kunde hat das Recht, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn fgb-rescuetechnik nicht innerhalb einer ihm vom Kunden gesetzten, angemessenen Nachfrist gemäß 7. den Mangel behebt oder nachbessert.

9. Haftung, Unternehmerrückgriff
fgb-rescuetechnik haftet bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden, die auf der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung einer Kardinalspflicht durch fgb-rescuetechnik oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des geschlossenen Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Für Schäden, die nicht unter den vorstehenden Absatz der Kardinalspflicht fallen, haftet fgb-rescuetechnik nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von fgb-rescuetechnik oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von fgb-rescuetechnik beruhen. Die Haftung ist jedoch auf den typischen, voraussehbaren Schaden begrenzt.
Wird der Kunde als Unternehmer gemäß §478 BGB in Regress genommen, so hat er zur Wahrung seines Rückgriffanspruchs gegen fgb-rescuetechnik seine Inanspruchnahme nebst Darlegung des behaupteten Mangels gegenüber fgb-rescuetechnik unverzüglich anzuzeigen. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige im eingeschriebenen Brief genügt. Dem Kunden obliegt der Nachweis des Zugangs. Soweit der Regressanspruch gegen fgb-rescuetechnik nicht bereits aufgrund von Satz 1 oder §377 BGB ausgeschlossen ist, ist fgb-rescuetechnik berechtigt, nach seiner Wahl den Anspruch durch einen Einzelausgleich oder durch eine angemessene unentgeltliche Mehrbelieferung des Kunden bei seiner nächsten Bestellung auszugleichen. Die Mehrbelieferung ist angemessen, wenn sie dem Verhältnis der mangelfreien zu den mangelhaften Waren der vorangegangenen Lieferungen entspricht.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz von fgb-rescuetechnik Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Landsberg am Lech. fgb-rescuetechnik ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anzuwenden.

11. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag sowie die Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von fgb-rescuetechnik.

12. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
fgb-rescuetechnik speichert Daten des Kunden, die die Abwicklung von Bestellungen ermöglichen. fgb-rescuetechnik unternimmt wirtschaftlich und technisch zumutbare und mögliche Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern.
fgb-rescuetechnik erhebt vom Kunden ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und der Vertragsabwicklung notwendig sind. Soweit hierbei personenbezogene Daten gespeichert und/oder verarbeitet werden, erfolgt dies unter
Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Mit Absendung der Bestellung stimmt der Kunde einer Speicherung, Verarbeitung und
Nutzung dieser Daten zu.

13. Unwirksamkeit einer Bedingung
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der sonstigen Regelungen davon nicht berührt.